Betreuung: Der Anwalt als Gewerbetreibender

Für Rechtsanwälte, die neben ihrem Anwaltsberuf als Berufsbetreuer tätig sind, gilt: Gewerbeanmeldung JA, Gewerbesteuerpflicht: NEIN!

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 27.02.2013 (8 C 7.12 und 8 C 8.12) entschieden, dass Rechtsanwälte, die sich neben ihrem Anwaltsberuf als Berufsbetreuer betätigen, verpflichtet sind, die Betreuertätigkeit als Gewerbe anzumelden.

Wie das Bundesverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung bekannt gibt, erfüllt die anwaltliche Tätigkeit als Berufsbetreuer alle Merkmale des Gewerbebegriffes, da es sich um eine erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete auf Dauer angelegte und selbständige Tätigkeit handele. Das gelte auch dann, wenn sie von einem ansonsten freiberuflich tätigen Rechtsanwalt ausgeübt werde.

Auf die Frage der IHK-Mitgliedschaft hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keinen Einfluss. Die IHK-Mitgliedschaft richtet sich gem. § 2 IHK-Gesetz alleine danach, ob jemand zur Gewerbesteuer veranlagt wurde, nicht danach, ob beim Ordnungsamt ein Gewerbe angemeldet wurde.

Es gilt zu beachten, dass die Gewerbeanmeldung auf der einen Seite und die Gewerbesteuerpflicht auf der anderen Seite zu unterscheiden sind, In diesem Zusammenhang sei auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) (VIII R 10/19) vom 15.06.2010 verwiesen, wonach Einkünfte von Berufsbetreuern nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

Fazit der beiden Entscheidungen ist, dass Berufsbetreuer nunmehr verpflichtet sind, ein Gewerbe anzumelden, aber die Einkünfte nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Interessant dürfte in diesem Zusammenhang auch die Bewertung von anwaltlichem Inkasso sein; dazu Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss, vom 10.08.2012, Az. III B 246/11 .

Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover / Barsinghausen beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).

Weitere Tipps und Tricks Betriebsveräußerung, Einkommensteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer finden Sie in den aktuellen Beiträgen.

The following two tabs change content below.
Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. Arconada, LL.M.

Neueste Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt StR Dr. jur. D. Arconada, LL.M (alle ansehen)