Ab dem 1.1.2013 ist die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Dauerfristverlängerungen mit Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Abgabe der Lohnsteueranmeldung nur noch authentifiziert elektronisch möglich.

Achtung: Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Kann der Unternehmer seine Voranmeldung nicht rechtzeitig an die Finanzverwaltung übermitteln, muss er mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen.

Gerne übernehmen wir für Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.

Bei Fragen vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf – Tel.: 0511 / 31060032 (Sekretariat).

Ihr direkter Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M.

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