Rechtsanwalt Dario Arconada
Einkommensteuererklärung / Beratungs-Paket „Lohnsteuerhilfe“

Die Einkommensteuer  ist eine Steuer, die auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird. Dabei gelten spezielle Regelungen für das inländische Einkommen und das Welteinkommen. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Eine Art Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist bei Arbeitnehmern die Lohnsteuer. Die Einkommensteuer wird als Jahressteuer von den Steuerpflichtigen erhoben. Das heißt, dass gegebenenfalls jedes Jahr eine Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt notwendig ist. Ob Sie mit Ihren Einkünften steuerpflichtig sind, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Viele Steuerpflichtige sind verunsichert, da Sie nicht wissen, wie teuer ein steuerlicher Berater ist. Für eine Vielzahl von Fällen bieten wir daher Pauschalen für die „Lohnsteuerhilfe“ an. Warum der Lohnsteuerhilfeverein keine Alternative zum Beratungs-Paket „Lohnsteuerhilfe“ ist, erfahren Sie hier.

Bei Fragen zur Lohnsteuerhilfe vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf – Freecall: 0800 7236007 (Sekretariat) oder schreiben Sie eine Email.

 

Akteneinsicht Rechtsanwalt Arconada
Wer profitiert vom „Lohnsteuerhilfe“-Paket

Das Beratungs-Paket „Lohnsteuerhilfe“ eignet sich für:

In vielen Fällen kann auf das Beratungs-Paket „Lohnsteuerhilfe“ zurückgegriffen werden. Sie profitieren dann bei der Einkommensteuer beispielsweise von folgenden Konditionen:

0 Euro bis 10.000 Euro*

199 Euro Brutto (inkl. USt.)

10.001 Euro bis 16.000 Euro*

299 Euro Brutto (inkl. USt.)

16.001 Euro bis 25.000 Euro*

349 Euro Brutto (inkl. USt.)

25.001 Euro bis 35.000 Euro*

399 Euro Brutto (inkl. USt.)

35.001 Euro bis 50.000 Euro*

499 Euro Brutto (inkl. USt.)

50.001 Euro bis 70.000 Euro*

599 Euro Brutto (inkl. USt.)

70.001 Euro bis 99.999 Euro*

699 Euro Brutto (inkl. USt.)

*Summe der jährlichen positiven Einkünfte (Bruttoarbeitslohn, Versorgungsbezüge, steuerfreie Bezüge, Kindergeld, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung u.a.). Der Angebotspreis gilt bei jährlicher Zahlung sowie zwei aufeinander folgenden Steuererklärungen (bspw. Einkommensteuer 2014 und 2015). Sollte nur ein Steuerjahr bearbeitet werden, gelten die gesetzlichen Gebühren nach der StBVV.

 

Ihre Vorteile im Beratungs-Paket „Lohnsteuerhilfe“:

  • Erstellen der Einkommensteuererklärung (ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte: beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung oder Selbstständiger Tätigkeit)
  • Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
  • kompletter Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt (Post und Telefon)
  • Dokumentenpauschale
  • Jetzt auch dabei: Überprüfung des Steuerbescheides
  • Eigenheimzulage mit Kinderzulage
  • Investitionszulage
  • Kindergeld
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
  • Alterseinkünftegesetz
  • Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Wohnungsbauprämie
  •  „Riester-Rente“
  • geringfügiger Beschäftigungen (Minijobs)
  • Wahl der richtigen Steuerklasse
  • Abgeltungssteuer
  • ausländischer Einkünfte (Doppelbesteuerungsabkommen)

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