
Rechtsanwaltsvergütung einfach erklärt – Gebühren und Honorare
Höhe der Gebühren:
Die Gebühren werden, soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert und im gerichtlichen Verfahren Streitwert).
Die Höhe der Gebühr richtet sich zudem nach dem entsprechenden Faktor (dem sogenannten Satz der Gebühr) der erforderlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts (beispielsweise einer Geschäftsgebühr, einer Verfahrensgebühr, einer Terminsgebühr, einer Erhöhungsgebühr, einer Einigungsgebühr, sonstige Kosten und Auslagen sowie Umsatzsteuer etc.). Die Höhe der gegenstandswertabhängigen Gebühr ist der Gebührentabelle als Anlage zu § 13 RVG zu entnehmen.
Arten der Gebühren:
Je nach Verfahrensart sind die Gebühren anders zu ermitteln (beispielsweise Festgebühren oder Rahmengebühren). So gibt es beispielsweise Gebühren für sozialrechtliche Angelegenheiten und gesonderte Gebühren für steuerrechtliche Angelegenheiten.
Es können in besonderen Fällen auch erfolgsabhängige Gebühren vereinbart werden. Auch wenn mehrere Mandanten einen Rechtsanwalt oder ein Mandant mehrere Rechtsanwälte beauftragt, werden unterschiedliche Gebühren fällig.
Individuelle Vereinbarungen:
Individuelle Vereinbarungen sind im außergerichtlichen Bereich möglich aber auch im Rahmen einer Strafverteidigung oder im Bereich der Steuerberatung (sogenannte Hilfeleistung in Steuersachen) üblich. Dabei werden häufig Stundensätze oder Pauschalen für eine Angelegenheit vereinbart.
Prozesskostenrechner:
Damit Sie eine Vorstellung der anwaltlichen Gebühren sowie des Prozessrisikos erhalten, hat die Allianz AG einen Prozesskostenrechner zur Verfügung gestellt. Dieses Programm wird freundlicherweise von Allianz Prozess Finanz GmbH zur Verfügung gestellt. Das Urheberrecht liegt ausschließlich bei der Allianz GmbH.
Gewährleistung / Haftung:
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Ihr direkter Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M.
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