Als Strafverteidiger vertritt Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt Dario Arconada, LL.M. (Taxation) bundesweit in Strafverfahren sowie in Ordnungswidrigkeitsverfahren (wie beispielsweise im Straßenverkehrsrecht oder Gewerberecht). Rechtsanwalt Dr. Arconada, LL.M. (Taxation) verteidigt  Sie sowohl als Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren, als auch als Angeklagten vor Gericht. Dabei beginnt eine gute Betreuung und Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren; also noch bevor es überhaupt zu einer Anklage gekommen ist. Nur auf diese Weise kann für Sie günstig auf den Ausgang der Ermittlungen hingewirkt werden. In vielen Fällen ist es möglich, dass die Staatsanwaltschaft keine Anklage vor dem Strafgericht gegen Sie erheben wird.

Weiterer Teil der Verteidigung in Strafsachen ist die Verteidigung in der Hauptverhandlung sowie die Betreuung in Haftsachen. Ein Schwerpunkt der Arbeit von Rechtsanwalt Dr. Arconada, LL.M. liegt dabei in Wirtschaftsstrafsachen, insbesondere Steuerstrafverfahren (und Selbstanzeigen, Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige) sowie Insolvenzstrafverfahren. Der Arbeitsschwerpunkt im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht liegt nicht zuletzt in diesem Bereich, da Rechtsanwalt Dr. Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) im Rahmen eines postgraduierten Masterstudienganges  (LL.M. – Taxation) eine einschlägige Zusatzqualifikation erworben hat. Zugleich erfüllt der Masterstudiengang Steuerwissenschaften (Taxation) die theoretischen Anforderungen für die Bestellung zur Fachanwältin/zum Fachanwalt für Steuerrecht nach §§ 4, 4a, 9 der Fachanwaltsordnung (FAO).

Wichtig: Es bedarf einer umfassenden Beratung zum frühestmöglichen Zeitpunkt (also bereits im sogenannten Ermittlungsverfahren), um für Sie die Weichen für den Verfahrensverlauf richtig zustellen und Fehler zu vermeiden, die sich später nicht mehr beheben lassen.

Tipp: Sollten Sie unmittelbar von Ermittlungsmaßnahmen (Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme etc.) betroffen sein, haben wir für Sie im Bereich Notfall-Hilfe nützliche Tipps zusammengestellt.

Besonderheiten im Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafverfahren folgt eigenen Regeln. Während sich ein Beschuldigter in einem „gewöhnlichen“ Strafverfahren grundsätzlich im Schutze seines Aussageverweigerungsrechts zunächst abwartend verteidigen kann, steht ein Steuerstrafverfahren stets im Zusammenhang mit dem Besteuerungsverfahren der Finanzämter. Die Nichterfüllung von sogenannte steuerlichen Erklärungspflichten ist unter Umständen mit erheblichen Nachteilen verbunden. Gerade im Bereich des Steuerstrafrecht ist es für den Rechtsanwalt zwingend, sich bei der Beratung nicht nur auf die rein strafrechtliche Seite zu beschränken. Vielmehr sind auch die wirtschaftlichen Folgen der Besteuerung bei der umfassenden Beratung mit einzubeziehen.

Was macht eigentlich ein Fachanwalt für Strafrecht?

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist ein Rechtsanwalt, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat. Um den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu erhalten, muss ein Rechtsanwalt eine umfangreiche praktische Erfahrung sowie theoretische Kenntnisse in diesem Bereich nachweisen und eine spezielle Fachanwaltsprüfung ablegen.

Die Aufgaben eines Fachanwalts für Strafrecht umfassen unter anderem:

  1. Beratung und Vertretung: Ein Fachanwalt für Strafrecht berät und vertritt seine Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und Rechtsmittelverfahren.
  2. Verteidigung: Ein Fachanwalt für Strafrecht übernimmt die Verteidigung seiner Mandanten in strafrechtlichen Verfahren. Er stellt die Interessen seiner Mandanten vor Gericht und versucht, eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
  3. Strafverteidigung im Jugendstrafrecht: Ein Fachanwalt für Strafrecht kann auch in Jugendstrafverfahren als Verteidiger tätig sein und sich auf die Besonderheiten des Jugendstrafrechts spezialisieren.
  4. Opfervertretung: Ein Fachanwalt für Strafrecht kann auch die Interessen von Opfern von Straftaten vertreten und sie in strafrechtlichen Verfahren beraten und unterstützen.
  5. Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht: Ein Fachanwalt für Strafrecht kann sich auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisieren und seine Mandanten in Wirtschaftsstrafverfahren, wie z.B. bei Wirtschaftskriminalität oder bei Subventionsbetrug, verteidigen.
  6. Interessenvertretung: Ein Fachanwalt für Strafrecht vertritt die Interessen seiner Mandanten gegenüber Behörden, Gerichten und anderen Beteiligten.

Insgesamt ist ein Fachanwalt für Strafrecht ein Experte in strafrechtlichen Angelegenheiten und kann seinen Mandanten eine umfassende Beratung und Verteidigung bieten. Er ist spezialisiert auf die komplexen rechtlichen und tatsächlichen Fragen, die in strafrechtlichen Verfahren auftreten können.

Ihr direkter Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M.

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