Wenn es zu spät für eine Selbstanzeige ist: Lassen Sie sich nichts gefallen – widersprechen Sie! Gegen die Durchsuchung, gegen die Beschlagnahme, gegen Ihre vorläufige Festnahme – gegen alle Sie belastenden Maßnahmen!

Wird dadurch die Maßnahme abgebrochen? Nein! Aber nur, wenn Sie widersprechen, kann man nachträglich wirksam gegen rechtswidrige Maßnahmen vorgehen und deren Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

Tipps:

  • Durchsuchung/Beschlagnahme: Schreiben Sie quer über das Dursuchungs- und und Beschlagnahmeprotokoll – das man Ihnen zur Unterschrift in die Hand drückt – WIDERSPRUCH.
  • Vorläufige Festnahme: Lassen Sie den Widerspruch protokollieren. Weigert man sich, verlangen Sie den Einsatzleiter. Weigert der sich ebenfalls, Name und Dienstgrad erfragen.
  • Erkennungsdienstliche Behandlung (Fotos, Fingerabdrücke): Lassen Sie den Widerspruch protokollieren.

Fragen zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und Ihrem Schweigerecht bei Ermittlungen beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat). Unter folgender Nummer erreichen Sie direkt Ihren Anwalt: 05 11/16 59 47 33 (Anwalt-Direkt).

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