Die Umschulung zur/zum Steuerfachangestellten ist ein gemeinsames Angebot der Berufsförderungswerke Bad Pyrmont, Weser-Ems und Goslar.

Die theoretische/schulische Ausbildung übernimmt die Stiftung des Landes Niedersachsen für berufliche Rehabilitation „Berufsförderungswerke Bad Pyrmont und Weser-Ems“.

Ort der Ausbildung ist das BBW im Annastift in Hannover. Die praktische Ausbildungsphase erfolgt in einem Steuerbüro oder einer Rechtsanwaltskanzlei.

Ihr Arbeitsplatz

Steuerfachangestellte unterstützen Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen. Sie führen allgemeine organisatorische und kaufmännische Arbeiten aus.

Zudem bearbeiten sie Steuererklärungen und prüfen Steuerbescheide. Für Unternehmen, Betriebe und Selbstständige erstellen Steuerfachangestellte die Finanzbuchführung, kontieren Buchungsvorgänge und führen die Lohn- und Gehaltsabrechnung durch.

Darüber hinaus erteilen Steuerfachangestellte Mandanten Auskünfte, vereinbaren Termine und stehen in Kontakt zu Finanzämtern oder Kranken- und Sozialversicherungsträgern. Den Großteil ihrer Aufgaben erledigen sie am Computer mit Hilfe spezieller Software.

Aufgaben

  • Erledigen des betrieblichen Rechnungswesens
  • Führen und Überwachen der Termin- und Fristenkalender
  • Bearbeiten der Posteingänge und -ausgänge
  • Erstellen von Steuererklärungen
  • Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Führen von Lohn- und Gehaltskonten und Erstellen der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Nachweise und Anmeldungen
  • Vorbereitung von Jahresabschlüssen

Voraussetzungen für die Umschulung

  • Hauptschul- und Berufsabschluss
  • Gefühl für Zahlen und Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen
  • Interesse an verwaltend- und kaufmännisch-organisatorischen Tätigkeiten
  • Bereitschaft zum Umgang mit Gesetzes- und Fachtexten
  • Genaues und zuverlässiges Arbeiten

Die körperlichen Anforderungen an Steuerfachangestellte sind im Allgemeinen gering.

Ihr Ansprechpartner ist

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. D. Arconada Valbuena, LL.M.
Weitere Informationen im Internet erhalten Sie hier…

Gehalt

Bei in Praxen von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Buchprüfern, Wirtschaftsprüfern oder Steuerbevollmächtigten angestellten Steuerfachangestellten werden Tätigkeit und Einkommen nicht über tarifliche Vereinbarungen geregelt. Andere verbindliche Empfehlungen bzw. Richtwerte existieren ebenfalls nicht. Die Höhe des Gehalts wird frei vereinbart. Hierbei spielen spezifische Arbeits- und Qualifikationsanforderungen, die Berufserfahrung, das Lebensalter und das Ausmaß der Verantwortung eine entscheidende Rolle. Die Note, mit welcher die Umschulung abgeschlossen wurde, vorhandene Spezialkenntnisse sowie regionale Einkommensunterschiede beeinflussen gleichfalls das Grundgehalt und etwaige weitere Zahlungen. Nach Auskunft der Bundessteuerberaterkammer liegen die Einstiegsgehälter für Berufsanfänger/innen derzeit zwischen 1500 und 2000 Euro.

Weitere Aufstiegsmöglichkeiten

Da der Beruf der/des Steuerfachangestellten zu Unrecht unter einem Imageproblem leidet, kann eine Umschulung die Erfolgsaussichten auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessern. Noch größere Chancen auf einen Arbeitsplatz bieten sich durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen während der Ausbildung. Diese umfassen allgemeine oder berufsbezogene Kenntnisse und werden in der Regel mit einem Zeugnis bzw. Zertifikat bescheinigt. Einige der von Betrieben, Kammern und Berufsschulen angebotenen Lehrgänge lassen sich auf spätere Fortbildungen anrechnen. Weitere bilden die Grundlage für den Einsatz in bestimmten Bereichen oder Spezialisierungen wie zum Beispiel die Buchhaltung.

Steuerfachangestellten, die fachlich auf dem Laufenden bleiben, sich spezialisieren, beruflich vorankommen oder sich selbstständig machen wollen, bieten sich diverse Weiterbildungen an. Anpassungsweiterbildungen gibt es in vielen Themenbereichen, die vom Steuerrecht über betriebliche Organisation bis hin zum Finanz- und Rechnungswesen reichen. In Fachgebieten wie der Lohn- und Gehaltsabrechnung oder der Finanzbuchhaltung finden sich Angebote für die Spezialisierung auf entsprechende Einsatzgebiete.

Für den beruflichen Aufstieg stehen ebenfalls zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. Hier bietet sich exemplarisch die Prüfung als Steuerberater/in an. Andere Weiterbildungen wie Betriebswirt/in Steuerwesen bereiten gleichermaßen auf Leitungs- und Spezialfunktionen, beispielsweise in der mittleren Führungsebene, vor. Ein Studium, wie etwa ein Bachelorabschluss im Fach Steuern, Prüfungswesen, kann von Steuerfachangestellten mit Hochschulzugangsberechtigung ins Auge gefasst werden. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Hochschulausbildung auch ohne schulische Zugangsberechtigung realisierbar.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umschulung

Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten bilden tiefere Kenntnisse in Mathematik, Wirtschaft und Deutsch. Ebenfalls förderlich sind Erfahrungen und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Datenverarbeitung. Wer bereits länger als 4,5 Jahre im Bereich des Steuerwesens bei Rechtsanwälten, Steuerbevollmächtigten, Steuerberater/innen, vereidigten Wirtschaftsprüfer/innen oder Steuerberatungsgesellschaften hauptberuflich gearbeitet hat und dies nachweisen kann, wird auch ohne vorherige Teilnahme an einer Umschulungsmaßnahme zur Abschlussprüfung zugelassen. Ähnliches gilt für Bewerber/innen, die durch Zeugnisse oder andere Belege glaubhaft darlegen, dass sie über Fertigkeiten und Kenntnisse verfügen, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Ihr direkter Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt Arconada

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