Wenn es schon zu spät ist für eine strafbefreiende Selbstanzeige: Schweigen Sie! Sie haben ein gesetzliches Recht dazu (§ 136 Strafprozessordnung), sich nicht selbst belasten zu müssen. Lassen Sie sich auch nicht in ein ” nettes Gespräch” mit den Steuerfahndern verwickeln. Alles – auch alles “nebenbei” Gesagte – wird in einem entsprechenden Protokoll der Polizei oder Steuerfahnung (ggf. auch dem Zoll) festgehalten. Glauben Sie nicht, ein Beamter vergisst seine Pflichten – es wird immer protokolliert!

Hinweis: Wenn Sie sich später auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen wollen, wird der Beamte, der den Vermerk gefertigt hat, als Zeuge gehört.

Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben. Das heisst:

  • Name (ggf. Geburtsname), Vorname
  • Geburtsort und -datum
  • Meldeadresse
  • Familienstand
  • Staatsangehörigkeit
  • Berusbezeichnung (Student, ohne Arbeit o.ä.)
  • Beim Grenzübertritt ( Ziel und Zweck der Reise [z.B. Urlaub])

Merke: Das ist alles – mehr sollten Sie nicht von sich preis geben! Jedes wort zu viel bereitet nur Unglück! Machen Sie aktiv von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und lassen sich nicht zu einer Aussage verleiten.

Sie können später immer noch alles erklären, nachdem Sie mit Rechtsanwalt Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) gesprochen und wir Akteneinsicht genommen haben. Das hat den Vorteil, dass zuvor gemeinsam eventuelle Widersprüche in Ihrer Aussage geklärt werden können.

Schweigen bringt Ihnen niemals Nachteile! Es gilt: Reden ist SILBER, schweigen ist GOLD!

Fragen zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und Ihrem Schweigerecht bei Ermittlungen beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat). Unter folgender Nummer erreichen Sie direkt Ihren Anwalt: 05 11/16 59 47 33 (Anwalt-Direkt).

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