Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

als Korrespondenzanwalt oder Terminsvertreter nehme ich für Sie und Ihre Mandantschaft – auch kurzfristig – Termine vor dem Amtsgericht Hannover, dem Landgericht Hannover,  dem Arbeitsgericht Hannover oder dem Landesarbeitsgericht,sowie dem Niedersächsischen Finanzgericht wahr. Gerne vertrete ich Sie auch vor dem Verwaltungsgericht Hannover.

Gerne stehe ich Ihnen für Terminsvertretungen und Korrespondenzmandate bei den nachfolgenden Gerichten zur Verfügung:

  • Oberlandesgericht Celle

Schloßplatz 2, 29221 Celle

  • Landgericht Braunschweig
    Münzstraße 17, 38100 Braunschweig
  • Landgericht Hannover
    Volgersweg 65, 30175 Hannover
  • Landgericht Hildesheim
    Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim
  • Landgericht Bückeburg
    Herminenstraße 31, 31675 Bückeburg
  • Amtsgericht Burgdorf
    Schloßstraße 4, 31303 Burgdorf
  • Amtsgericht Neustadt
    Ludwig-Enneccerus-Platz 2, 31535 Neustadt am Rübenberge
  • Amtsgericht Wennigsen
    Hülsebrinkstraße 1, 30974 Wennigsen (Deister)
  • Amtsgericht Springe
    Zum Oberntor 2, 31832 Springe
  • Amtsgericht Hannover
    Volgersweg 1, 30175 Hannover
  • Verwaltungsgericht Hannover
    Leonhardtstr. 15, 30175 Hannover
  • Arbeitsgericht Hannover
    Leonhardtstr. 15, 30175 Hannover
  • Landesarbeitsgericht Niedersachsen
    Leonhardtstr. 15, 30175 Hannover
  • Niedersächsisches Finanzgericht
    Leonhardtstr. 15, 30175 Hannover
  • Sozialgericht Hannover
    Leonhardtstr. 15, 30175 Hannover

Terminsvertretungen bei anderen Gerichtsorten in den Oberlandesgerichtsbezirken Braunschweig und Celle, sowie im weiterem Umland, bedürfen der vorherigen Absprache.

Meine Kanzlei ist zentral im Herzen der Landeshauptstadt Hannover gelegen und damit lediglich rund 300 Meter von dem Arbeitsgericht HannoverAmtsgericht Hannover und von dem Landgericht Hannover entfernt. Auch das Niedersächsischen Finanzgericht, das Arbeitsgericht Hannover und das Landesarbeitsgericht, das Sozialgericht sowie das Verwaltungsgericht Hannover sind fußläufig weniger als 5 Minuten entfernt.

Bedingt durch den Sitz der Touristikunternehmen TUI Deutschland GmbH und TUI Fly GmbH in Hannover, gegen die Reisemängel sowie Fluggastrechte vor dem Amtsgericht Hannover oder dem Landgericht Hannover geltend zu machen sind, kann ich Ihr Verfahren im Reiserecht als Terminsvertreter mit entsprechender Erfahrung begleiten. Neben unzähligen eigenen Verfahren habe ich bereits mehrere hundert Termine als Terminsvertreter für Kollegen wahrgenommen.

Für die Terminsvertretung fällt regelmäßig folgende Honorierung (RVG Gebührenteilung) an:

Der Prozessbevollmächtigte beauftragt im eigenen Namen auf eigene Rechnung einen Terminsvertreter. Bei der Beauftragung eines Terminsvertreters können bei einem Verfahren mit Gerichtstermin

  • für den Prozessbevollmächtigten eine: 1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV RVG zzgl. Auslagen und MwSt entstehen.
  • für den Terminsvertreter eine: 0,65 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3401 VV RVG und 1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3104 VV RVG zzgl. Auslagen und MwSt entstehen.

Gegebenenfalls können zwei Einigungsgebühren, eine beim Prozessbevollmächtigten und eine beim Terminsvertreter, gemäß VV-RVG 3401, 1000 entstehen, vergleiche OLG München: 11 W 644/07 vom 28.02.2007.

Eine Gebührenteilungsvereinbarung unterliegt keiner Formvorschrift und sofern sie keinen gesonderten Ausspruch  über die Teilung der Gebühren (RVG Gebührenteilung) enthält, wird die hälftige Teilung vermutet.

Hinweis: Alternativ können auch Terminspauschalen vereinbart werden – fragen Sie nach: 0511/310600-32! Terminsvertretungen vor dem Amtsgericht Hannover kann ich zu besonderen Konditionen anbieten.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Pauschale Konditionen für die Terminsvertretung
  • Kalkulierbare Kosten für den Hauptbevollmächtigten
  • unverzügliche Bestätigung der Mandatsübernahme
  • routinierte Terminsvertreter
  • Wahrnehmung des Termins gemäß Ihrer Vorgaben und Weisungen
  • Terminsbericht per Fax oder Email regelmäßig am selben Werktag
  • keine Fahrtkosten für den Hauptbevollmächtigten
  • kein Abwesenheitsgeld

Hinweis: Die vorstehenden besonderen Konditionen gelten für eine Terminsvertretung am Amtsgericht Hannover, Amtsgericht Wennigsen am Deister, Amtsgericht Springe, Amtsgericht Hameln, Amtsgericht Neustadt am Rübenberge sowie am Landgericht Hannover.

Bußgeld- und Strafsachen

In Bußgeld- und Strafsachen werden grundsätzlich alle im jeweiligen Verfahrensabschnitt zwischen Mandatsübertragung und Mandatsbeendigung anfallenden Gebühren hälftig fällig. Erfolgt bei mehreren Verhandlungsterminen die Übertragung erstmalig zu einem Folgetermin, stehen die vorangegangenen Terminsgebühren dem Hauptbevollächtigten zu. Die Grundgebühr wird unabhängig vom Zeitpunkt der Übertragung immer Hälftig geteilt. Eine andere Vereinbarung zwischen Hauptbevollmächtigtem und Terminsvertreter ist möglich – fragen Sie einfach nach!

Kontaktaufnahme zum Terminsvertreter

Sie können mir Ihre Verfahrensunterlagen sowie die Terminsvollmacht

  • per E-Mail an: post@kasur.de
  • per Fax an: 0511/310600-33
  • oder per Post übersenden:

Steuerbüro und Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. jur. Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation)
Heinrichstraße 4
30175 Hannover

Natürlich werden Sie noch am selben Tag über den Ausgang des Verfahrens informiert.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Dr. jur. D. Arconada Valbuena, LL.M.

– Rechtsanwalt –

Ihr direkter Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M.

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