Noch ist es nicht zu spät – für eine Selbstanzeige!

Steuerhinterziehung ist strafbar und kein Kavaliersdelikt. Die Entdeckungsrisiken sind in den letzten Monaten durch den Ankauf von Steuer-CDs deutlich gestiegen. Wir begleiten Sie auf dem Weg zurück in die Steuerehrlichkeit.

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn Steuern nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden, weil der Steuerpflichtige, Steuererklärungspflichtige oder der zu einer steuerlichen Anzeige verpflichtete vorsätzlich seinen Pflichten gegenüber dem Finanzamt nicht nachkommt.

Die Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine Straftat, die nach § 370 der Abgabenordnung (AO) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird.

Die Selbstanzeige ist eine im deutschen Recht einmalige Möglichkeit, trotz Steuerhinterziehung, nicht bestraft zu werden.

Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige wurden in den letzten Jahren deutlich verschärft. Daher ist es geboten sich an einen spezialisierten Fachanwalt für Steuerrecht zu wenden. Eines der Kernelemente der Neuregelungen ist die Absenkung des Betrags auf 25 000 , bis zu dem eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt. Daneben ist die Ausdehnung des Berichtigungszeitraums auf zehn Kalenderjahre ein wichtiger Aspekt der Neuregelung. Auch die Entrichtung eines nach der Höhe der hinterzogenen Steuer gestaffelten Geldbetrags nebst Zinsen im Rahmen des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen nach § 398a A0 ist ein wichtiger Gesichtspunkt der Neuregelung.

Benötigen Sie professionelle Unterstützung bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung?

Vertrauen Sie auf die Expertise von Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Arconada in Hannover. Dr. Arconada ist ein renommierter Anwalt mit umfangreicher Erfahrung und Fachwissen im Steuerrecht, insbesondere bei Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung.

Warum sollten Sie sich für Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Arconada entscheiden? Hier sind einige Gründe:

1. Fachwissen und Kompetenz: Dr. Arconada ist nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch Fachanwalt für Steuerrecht. Er verfügt über ein fundiertes Verständnis der Steuergesetze und -verfahren und kann Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren. Mit seiner langjährigen Erfahrung im Steuerrecht ist er in der Lage, effektive Strategien zu entwickeln und Sie bestmöglich zu vertreten.

2. Vertraulichkeit und Diskretion: Dr. Arconada behandelt Ihre Angelegenheit mit äußerster Vertraulichkeit. Er versteht die sensiblen Natur von Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung und gewährleistet, dass Ihre Informationen geschützt sind. Sie können sich darauf verlassen, dass er mit absoluter Diskretion vorgeht.

3. Individuelle Beratung: Jeder Fall von Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist einzigartig. Dr. Arconada nimmt sich die Zeit, Ihre persönliche Situation zu verstehen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Er wird Ihnen dabei helfen, den bestmöglichen Weg für Ihre Selbstanzeige zu finden und potenzielle Konsequenzen zu minimieren.

4. Lokale Expertise: Dr. Arconada ist in Hannover ansässig und kennt die spezifischen steuerlichen Gegebenheiten in der Region. Er verfügt über umfangreiche Kenntnisse der lokalen Steuergesetze und -verfahren und kann Ihnen so helfen, Ihre Selbstanzeige optimal zu gestalten.

Kontaktieren Sie noch heute Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Arconada in Hannover, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Sie erreichen sein Büro telefonisch oder über das Kontaktformular auf der Webseite. Vertrauen Sie auf die Expertise von Dr. Arconada und erhalten Sie erstklassige rechtliche Unterstützung bei Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung in Hannover.

Ihr direkter Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M.

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