Verkaufen Sie privat Sachen auf eBay? Dann sollten Sie aufpassen, dass Sie keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommen. Liegt eine unternehmerische Tätigkeit vor, werden Sie auf jeden Fall zur Kasse gebeten.
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hatte jüngst den Fall zu entscheiden, bei der eine eBay-Kundin über zwei Jahre hinweg mindestens 140 Pelzmäntel für insgesamt etwa 90.000 Euro an private Erwerber verkaufte. Nachdem das Finanzamt aufgrund einer anonymen Anzeige von den Verkäufen erfahren hatte, setzte es für die Verkäufe Umsatzsteuer fest. Wer planmäßig, wiederholt und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel über eine elektronische Handelsplattform in eigenem Namen verkauft, wird damit unternehmerisch tätig. Maßgebliches Beurteilungskriterium dafür, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, ist, ob der Verkäufer aktive Schritte zur Vermarktung unternommen hat. Davon ging der Bundesfinanzhof beim Verkauf der Pelzmäntel aus. Die begrenzte Dauer der Tätigkeit führte hier zu keiner anderen Beurteilung (BFH XI R 43/13).