Steuerberatung ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten. Dazu gehören beispielsweise:
- Einkommensteuer, Einkommensteuererklärungen
- Erbschaftssteuer, Erbschaftsteuererklärungen
- Schenkungssteuer, Schenkungssteuererklärungen
- Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldungen
- Gewerbesteuer, Gewerbesteuererklärungen
- Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Die Zulässigkeit der Steuerberatung ist im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt. Dabei legt § 1 StBerG den Bereich der steuerlichen Angelegenheiten fest.
Nach § 3 StBerG ist die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur Steuerberatern, Rechtsanwälten und wenigen anderen gestattet.
Für Arbeitnehmer gibt es alternativ zum Steuerberater oder Rechtsanwalt auch Lohnsteuerhilfevereine, die im Rahmen einer Mitgliedschaft Hilfe in Steuersachen leisten dürfen. Geregelt ist dies in § 4 Nr. 11 des StBerG. Die Steuerberatung Erfolg im Rahmen einer Mitgliedschaft. Dies hat den Vorteil, dass die Kosten deutlich geringer sind. Haben Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein (Lohnsteuerberatungsverbund e.V. – Lohnsteuerhilfeverein), dann vereinbaren Sie einen Termin – Tel.: 0511 310 600 32 (Sekretariat).
Die Regelungen durch das Steuerberatungsgesetz stellen eine staatliche Beschränkung der Berufsfreiheit dar (Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz), ähnlich wie der Meisterzwang im Handwerk. Diese Einschränkung der Berufsfreiheit begründet der Gesetzgeber mit dem Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsgutes, und zwar der Sicherung des Steueraufkommens.
Fragen zum Thema Steuerrecht und allgemeinen rechtlichen Fragestellungen beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dr. Arconada, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihren Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Tel.: 0511 310 600 32 (Sekretariat).
Weitere Tipps und Tricks zu Fahrtkosten und anderen Werbungskosten, Einkommensteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer finden Sie in den aktuellen Beiträgen.
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