Sie mussten beruflich bedingt eine weitere Wohnung einrichten und unterhalten Ihre alte Wohnung weiterhin?
Dann sollten Sie folgende Tipps beachten:
Keiner muss hungern – Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung
Wenn Sie einen doppelten Haushalt neu begründet haben, können Sie für die ersten 3 Monate die Pauschale für sogenannte „Verpflegungsmehraufwendungen“ ansetzen. Das Finanzamt unterstellt dabei, dass Sie sich in der neuen Umgebung noch nicht so gut auskennen. Sie werden daher in dieser Zeit so behandelt, als wären Sie für Ihren Chef auf Dienstreise. Hinweis: Sollte allerdings eine Dienstreise zum selben Ort vorausgegangen sein, wird diese mit berücksichtigt.
Schön muss es sein – Möbelkauf bei doppelter Haushaltsführung
Auch die Anschaffungskosten für neue Möbel in der Zweitwohnung gehören teilweise zu den Werbungskosten bei der doppelten Haushaltsführung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich um sogenannte „notwendige Anschaffungen“ handeln muss. Luxusgüter, wie Designer-Möbel oder ähnliche Einrichtungsgegenstände, werden vom Finanzamt nicht gerne gesehen und daher nicht als Werbungskosten anerkannt.
Tipp: Für die Zeit der doppelten Haushaltsführung in Ihrer neuen Wohnung können Sie daher alle notwendigen Einrichtungsgegenstände (Bett, Herd, Tisch Stuhl, etc.) absetzen. Dabei müssen Sie berücksichtigen, dass die angeschafften Gegenstände dem Grunde und der Höhe nach angemessen sind. Andernfalls wird das Finanzamt den Rotstift ansetzen und diese Werbungskosten unter Umständen kürzen.
Hinweis: Übersteigt der Anschaffungspreis für Ihre neuen Möbel 410 Euro netto für ein so genanntes geringwertiges Wirtschaftsgut, müssen Sie diesen Gegenstand über den Zeitraum der voraussichtlichen Nutzungsdauer abschreiben. Die Nutzungsdauer kann beim Finanzamt erfragt werden, oder sogenannten AfA-Tabellen entnommen werden.
Mal nach dem Rechten sehen: Fahrten bei doppelter Haushaltsführung – Familienheimfahrten
Wenn Sie am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung eingerichtet haben, müssen Sie ab und an in der anderen Wohnung nach dem Rechten schauen.
Tipp: Wenn Sie dabei häufiger nach Hause fahren als nur am Wochenende, dann sollten Sie unbedingt nachrechnen, ob der Ansatz der Entfernungspauschale für Sie nicht günstiger ist, als der Ansatz der doppelten Haushaltsführung. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie die Häufigkeit der sogenannten Familienheimfahrten durch den Tachostand Ihres PKW nachweisen können.
Wenn Sie bei doppelter Haushaltsführung mehrere Familienheimfahrten in einer Woche unternehmen, könnten gegebenenfalls höhere Werbungskosten für die Fahrten entstehen, als für den Ansatz von Unterkunft und Verpflegungspauschalen.
Fragen zum Thema Reisekosten und doppelter Haushaltsführung beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).
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