Geschenke: Freundlich sein, zahlt sich aus! Und bei Aufmerksamkeiten, die die Geschäftsbeziehung fördern, ist sogar das Finanzamt wohl gelaunt. Denn der Fiskus hat auch ein Interesse daran, dass Sie ein nachhaltiges Geschäft betreiben und Steuern zahlen. Laden Sie daher häufiger mal Ihre Geschäftspartner ein, denn „Geschenke erhalten die Freundschaft“! Wenn Sie Ihre Geschäftsbeziehungen mit Kunden durch kleinen Aufmerksamkeiten, Einladungen zum Essen, gemeinsamen Messebesuche oder anderen Annehmlichkeiten pflegen wollen, so sind diese Ausgaben sogenannte Repräsentationsaufwendungen, die für Sie als Werbungskosten abzugsfähig sind.
Tipp: Sie benötigen allerdings für das Finanzamt detaillierte Nachweise. Dabei sollten Sie diese sehr sorgfältig bearbeiten und darlegen können, wen Sie wann und warum eingeladen haben. Das Finanzamt wird Ihre Belege mit Sicherheit genau prüfen, damit ausgeschlossen werden kann, dass Sie private Aufwendungen (der täglichen Lebensführung) Ihrem geschäftlichen Engagement zuordnen. Das sonntägliche Essen mit der eigenen Familie soll nicht zu einem Steuervorteil führen. Aber kein Grund zu Sorge – diese ausführliche Nachweispflicht gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und Gewerbetreibende, die Ihre Geschäftsbeziehungen pflegen wollen.
Fragen zum Repräsentationsaufwendungen beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).
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