Aufgrund der Nähe zu Volkswagen in Hannover (Stöcken) und Wolfsburg (meine Kanzlei liegt in Hannover), kommt bei vielen Mandanten die Frage auf, wie Gewinne aus dem Verkauf des Jahreswagens zu behandeln sind.
Tipp: Beziehen Sie über Ihren Arbeitgeber (einen Automobilkonzern) Neuwagen zu „Mitarbeiterkonditionen“, so sind entstandene Gewinne, wenn das Auto innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist verkauft wird, dem privaten Bereich zuzuordnen. Dabei beträgt die Spekulationsfrist ein Jahr.
Nun stellt sich gleich die Frage, warum der Gesetzgeber so großzügig ist, und Gewinne steuerfrei stellt. Hintergrund ist, dass gegebenenfalls entstandene Verluste ebenfalls bei der Steuer keine Auswirkung haben. Der Gesetzgeber hat sogenannte Gegenstände des täglichen Gebrauchs (dazu gehören auch Jahreswagen), vom Anwendungsbereich der privaten Veräußerungsgeschäfte explizit ausgenommen, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt.
Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: 0511/310600-32 (Sekretariat).
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