Eigentlich hatten Sie vor in diesem Jahr Ihre Steuererklärung pünktlich fertig zu bekommen. Doch wie es so häufig passiert, ist es auch in diesem Jahr nicht gelungen. Sie haben also die Abgabefrist verpasst! Gerne erstellen wir für Sie Ihre Einkommensteuererklärung und geben diese fristgerecht ab – denn als Rechtsanwalt gibt es eine Fristverlängerung der allgemeinen Abgabefrist bis zum 31.12.!
Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31. Mai des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abgegeben werden, wenn man grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist (dies ergibt sich aus § 149 Abgabenordnung). Für Steuerpflichtige, die die Steuererklärung von einem steuerlichen Berater erstellen lassen, gewähren die Finanzämter Fristverlängerung bis zum 31.12.
Tipp: Die Frist für die Abgabe einer freiwilligen Einkommensteuererklärung (im Wege der sogenannten Antragsveranlagung), betrug bis 2007 gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG a.F. zwei Jahre. Seit dem Wegfall dieser Regelung zum Jahresanfang 2008 gilt die allgemeine Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO, die vier Jahre beträgt. Gerne erstellen wir auch Ihre Einkommensteuererklärungen aus den vergangenen Jahren!
Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Gerne erstellen wir Ihnen Ihre einkommensteuererklärung. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).
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