Auch bei der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt kann es hilfreich sein, Akteneinsicht zu nehmen. Die Akteneinsicht kann direkt über Ihren Anwalt erfolgen. Über das Angebot „Akteneinsicht Online“ können Sie bequem durch Ihren Anwalt Akteneinsicht beantragen.
Einen Anspruch auf Akteneinsicht beim Finanzamt haben Sie jedoch leider erst im gerichtlichen Verfahren. Dies bedeutet, dass ich für Sie erst nach Erhebung einer Klage, nicht jedoch im laufenden Besteuerungsverfahren und im Einspruchsverfahren, Akteneinsicht beantragen kann.
Das Finanzamt muss Ihnen jedoch spätestens im Einspruchsverfahren die Grundlagen der Besteuerung mitteilen. Ob Sie Akteneinsicht bekommen, ist eine Ermessensentscheidung des Finanzamtes. Bei einem Antrag auf Akteneinsicht ist es wichtig, die Unterlagen genau anzugeben, die Sie interessieren. Dies können Gutachten, Kontrollmitteilungen, Berechnungen sein.
Wird Ihr Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt, besteht die Möglichkeit eine Einspruchsentscheidung herbeizuführen.