Ihr Arbeitgeber kann Ihnen steuer- und sozialversicherungsfrei einen Kostenzuschuss für die Unterbringung Ihres Kindes beispielsweise in einer Kindertagesstätte, Kindergarten oder Kinderkrippe zahlen.
Tipp: Dadurch profitieren nicht nur Sie sondern auch Ihr Arbeitgeber! Dies ist der Fall, da sich sein Anteil an den Sozialabgaben für Sie auch vermindert. Am besten wäre es natürlich, wenn Ihnen der Zuschuss zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird. Hier ist Überzeugungsarbeit gefragt! Diesen Umstand sollten Sie bei Gehaltsverhandlungen berücksichtigen. Legen Sie sich die passenden Argumente im Vorfeld einer Gehaltsverhandlung zurecht. Dabei hilft gute Vorbereitung im Vorfeld. Listen Sie für sich die Vorzüge steuerfreier Zuschüsse zur Kinderbetreuung auf. Dabei kann es gut sein, dass Ihr Arbeitgeber offen ist für „weiche“ Argumente. Überlegen Sie sich also was noch vorteilhaft für den Arbeitgeber an einer Kinderbetreuung Ihres Kindes sein könnte.
Fragen zum Thema Kinder beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).
Weitere Tipps und Tricks zu Kinderbetreuungskosten und damit verbundenen steuerfreien Zuschüssen, Einkommensteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer finden Sie in den aktuellen Beiträgen.