Mal wieder einen kostenlosen Flug erhalten oder einen verbilligten Einkauf im Fabrikladen getätigt? Viele Arbeitgeber räumen Ihrer Belegschaft sogenannte Personalrabatte ein. Rabatte Ihres Arbeitgebers sind jedoch prinzipiell wie Arbeitslohn zu behandeln.
Tipp: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen Personalrabatte bis zu 1.080,00 Euro steuerfrei gewähren, denn bis zu dieser Höhe ist dieser sogenannte geldwerte Vorteil nicht lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Bundesfinanzhof (BFH) stellt dazu klar, dass die Gewährung von Personalrabatten durch den Unternehmer beim Einkauf von Waren durch seine Mitarbeiter keine Leistung gegen Entgelt ist, sondern vielmehr einen Preisnachlass darstellt (BFH-Beschluss vom 17.9.1981, V B 43/80, BStBl. II S. 775).
Den Rabattfreibetrag gibt es beispielsweise für Folgendes:
- Beförderungsleistung, (Bahn oder Nahverkehr)
- Darlehen oder Kontoführung
- Lebensmittel, Kleidung, Autos
- Reiseleistungen oder Flüge
- Strom, Gas, Wasser, Fernwärme
- Vermietung und Gebrauchsüberlassung von beweglichen Sachen wie beispielsweise Pkw, Boot, Wohnmobil
- Vermietung von Immobilien, Buchung von vergünstigten Hotelzimmern
- Versicherungen
Fragen zum Thema Sachbezügen und Personalrabatten beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).
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