Wenn Sie als Arbeitnehmer aus Ihrem Betrieb aufgrund einer Kündigung ausscheiden oder vorzeitig in den wohlverdienten Ruhestand gehen, erhalten Sie in einigen Fällen eine Abfindung.
Tipp: Sie könnten auch mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, anstelle der Abfindung für Sie eine Direktversicherung abzuschließen.
Die Beiträge für eine Direktversicherung können bei Altverträgen aus den Jahren vor 2005 pauschal mit 20% durch den Arbeitgeber lohnversteuert werden. Der Höchstbetrag der für die Pauschalierung zulässig ist, liegt hierbei pro Arbeitnehmer und pro Jahr bei 1.800 Euro. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vervielfältigt sich dieser Betrag von 1.800 Euro mit der Anzahl der Jahre, in denen der Arbeitnehmer bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war. Waren Sie also beispielsweise 15 Jahre bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt, dann können Sie insgesamt bis zu 27.000 Euro in eine Direktversicherung investieren, und zahlen nur 20% Pauschalsteuer anstelle Ihres persönlichen Steuersatzes. Sie können also erhebliche Beträge sparen und sorgen gleichzeitig noch für Ihren Ruhestand vor.
Fragen zum Thema Pensionszusagen beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).
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