Da Sozialversicherungsbeiträge nur bis zu einer Höchstgrenze abziehbar sind, ist die Direktversicherung eine interessante Ergänzung zur Altersvorsorge. Haben Sie hohe Sonderausgaben und ist Ihre Höchstgrenze ausgeschöpft? Dann sollten Sie jetzt handeln, wenn Sie von einer Steuerersparnis erzielen wollen.
Ihre Versicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben nur beschränkt abzugsfähig. Das ist für viele Steuerpflichtige ein großes Ärgernis! Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern wird die Höchstbetragsgrenze in vielen Fällen bereits durch die einbehaltenen Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erreicht und ist damit ausgeschöpft. Weiterer Versicherungen sind für die persönliche Absicherung wichtig, wirken sich steuerlich oftmals nicht mehr aus.
Tipp: Mit Direktversicherungen können Sie vielleicht doch noch Steuern sparen. Ganz nebenbei ergänzen sie Ihre private Absicherung um diesen Baustein und profitieren auch so.
Direktversicherungen dienen der Altersvorsorge und werden meist in Form einer Lebensversicherung von der Versicherungswirtschaft angeboten und können als solche abgeschlossen werden. Die Beiträge sind dann von Ihrem Arbeitgeber zu tragen.
Tipp: Auch Ihr Arbeitgeber kann dabei sparen. Es lohnt sich also für beide Seiten Überzeugungsarbeit zu leisten. Dabei ist eine Gehaltsumwandlung von laufenden steuerpflichtigem Arbeitslohn in eine Direktversicherung ohne Probleme möglich. Die Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei – das könnte ihren Arbeitgeber interessieren, da er auf diese Weise ebenfalls spart. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung und sprechen Sie mal mit Ihrem Chef oder Ihrer Personalabteilung darüber.
Fragen zum Thema Pensionszusagen beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).
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