Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. in Hannover/Barsinghausen, Herr Rechtsanwalt Dario Arconada, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass zum 1.1.2014 einige wichtige Änderungen für die doppelte Haushaltsführung in Kraft getreten sind.
Für die Zweitwohnung können nun beispielsweise maximal Euro 1.000,- geltend gemacht werden. Haben beide Ehegatten eine doppelte Haushaltsführung, so werden also bis zu Euro 2.000,- monatlich anerkannt.
Voraussetzung für die doppelte Haushaltsführung ist unverändert, dass am Lebensmittelpunkt ein eigener Hausstand vorhanden sein muss. Neu dabei ist jedoch, dass hierfür daneben eine finanzielle Beteiligung an diesem Hausstand erforderlich ist. Es genügt daher nicht mehr, wenn beispielsweise im Haushalt der Eltern lediglich ein oder mehrere Zimmer unentgeltlich bewohnt werden oder eine Wohnung im Haus der Eltern unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird.
Alle von den neuen Regelungen zur doppelten Haushaltsführung betroffenen Steuerpflichtigen sollten nun schnellstmöglich eine schriftliche Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung an der Wohnung am Lebensmittelpunkt treffen. Dies kann dabei zum Beispiel durch einen Mietvertrag erfolgen. Weitere Informationen erhalten sie bei Herr Rechtsanwalt Dario Arconada.