Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 18.04.2013, Aktenzeichen VI R 29/12, entschieden hat, dass der Steuerpflichtige die Entfernungspauschale für seine wöchentlichen Familienheimfahrten auch dann geltend machen kann, wenn ihm dafür keine Kosten entstehen. Das betrifft zum Beispiel kostenlose Fahrten mit der Bahn, Mitfahrgelegenheiten oder kostenlose Fahrten mit Freunden oder Verwandten.
Tipp:
Wichtig hierbei ist, dass der Betroffene gegenüber dem Finanzamt nachweisen kann, dass er die Heimfahrt tatsächlich durchgeführt hat.
Ihre Fragen beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover / Barsinghausen.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!
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