Denken Sie daran einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge einzurichten. Haben Sie sich auch schon darüber geärgert, dass Sie Zinsen oder andere sogenannte Kapitalerträge nie in voller Höhe auf Ihrem Konto gutgeschrieben bekommen? Das liegt in den meisten Fällen daran, dass die Banken verpflichtet sind, schon vor der Überweisung an Sie einen Teil abzuziehen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Abgeltungsteuer. Haben Sie jedoch geringe Kapitalerträge unter EURO 801,00 beziehungsweise bei Ehepaaren EURO 1.602,00 geben Sie dem Staat ein zinsloses Darlehen.
Tipp: Erteilen Sie Ihrem Kreditinstitut einen Freistellungauftrag in voller Höhe. Oder teilen Sie den Sparerfreibetrag optimal auf mehrere Konten auf.
Warum geben Sie ein zinsloses Darlehen? Endgültig abgerechnet wird erst mit der Steuererklärung im folgenden Jahr. Aus diesem Grunde spricht man von einer unterjährigen Steuer. Die Steuerabzüge gehen zwar nicht verloren, sie werden erst ein Jahr später mit der Einkommensteuer verrechnet. Wir alle zusammen leihen dem Staat auf diese Weise zinslos Millionenbeträge. Bis zu EURO 801,00 können Ledige und bis zu EURO 1.602,00 Verheiratete steuerfrei erhalten. Sie müssen dazu nur Ihrem Kreditinstitut einen so genannten Freistellungsauftrag vorlegen.
Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover / Barsinghausen beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).
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