Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Wohnung anfällt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland je nach Bundesland bis zu 5,5 % der sogenannten Bemessungsgrundlage. Die Grunderwerbsteuer wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) erhoben und steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen (Städte und Gemeinden) weiterreichen können.
Tipp: Die Grunderwerbsteuer wird aber nicht auf die Einrichtungsgegenstände erhoben, die beim Erwerb von Ihnen mit übernommen werden. Die kann beispielsweise die Einbauküche sein. Weisen Sie daher im Kaufvertrag explizit diese Gegenstände aus, damit diese bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer vom Finanzamt nicht mit in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Sonst fällt Grunderwerbsteuer auf im Haus oder der Wohnung befindlichen Gegenständen an, die dieser eigentlich nicht unterliegen.
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