In Spanien ist das gerichtliche Mahnverfahren (proceso monitorio) ein vereinfachtes Verfahren, um Geldforderungen geltend zu machen. Es erlaubt Gläubigern, einen vollstreckbaren Titel über ihre Forderungen zu erhalten. Der Prozess schnell, da es sich um ein gestrafftes Verfahren, das ohne mündliche Verhandlung auskommt, handelt. Das spanische Mahnverfahren ist sinnvoll, wenn die Gegenpartei die Forderung voraussichtlich nicht bestreiten wird.
Gerichtliche Mahnverfahren in Spanien
Das gerichtliche Mahnverfahren in Spanien bietet damit eine kostengünstige Alternative zum regulären Gerichtsverfahren. Aufgrund des vereinfachten Verfahrens wird keine mündliche Verhandlung durchgeführt. Stattdessen übermittelt der Gläubiger dem Gericht ein Anmeldeformular mit den relevanten Informationen zur Forderung und beantragt die Eröffnung des Mahnverfahrens. Geht innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung der Mahnung kein Widerspruch (escrito de oposición) der anderen Partei ein, wird die Forderung als Titel (vollstreckbarer Titel) anerkannt. Damit bietet das Mahnverfahren die Möglichkeit, schnell und kostengünstig einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. Wird jedoch fristgerecht Widerspruch gegen die gerichtliche Mahnung eingelegt, wird das Verfahren zu einem Rechtsstreit, der regelmäßig die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfordert.
Formale Voraussetzungen des spanischen Mahnverfahrens
Im Mahnverfahren können nur fällige, durchsetzbare und konkrete Geldforderungen geltend gemacht werden. Zur Einleitung des Verfahrens müssen dem Gericht erster Instanz am Wohnsitz des Gläubigers unterzeichnete Dokumente, Rechnungen, Liefernachweise und andere Dokumente zum Nachweis der Forderung vorgelegt werden.
Welches Gericht im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit (d.h. Straf- und Zivilsachen) sachlich und örtlich zuständig ist, regelt die spanische Zivilprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Civil) bzw. die spanische Strafprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Criminal).
FukuroLegal: Ihr Ansprechpartner für das spanische Mahnverfahren
Egal ob man als Gläubiger oder als Schuldner betroffen ist – das Mahnverfahren in Spanien bietet schnelle und effiziente Lösungsmöglichkeit für finanzielle Streitigkeiten zwischen Personen oder Unternehmen. Sollten Sie Fragen haben können wir Ihnen jederzeit den Kontakt mit unseren Kooperationspartner FukuroLegal, in Madrid, vermitteln.
Ihr direkter Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M.
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