Auch wenn man noch jugendlich oder Heranwachsender ist, entgeht man nicht dem Strafrecht! Das sogenannte Jugendstrafrecht hat zwar andere Ziele als das herkömmliche Strafrecht, es bedarf jedoch guter anwaltlicher Verteidigung, um die Zukunft nicht zu verbauen.

Wann gilt das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht ist für alle Beschuldigten zwischen 14 und 17 Jahren (Jugendliche) zwingendes Recht.

Für Personen, die bereits 18 aber noch nicht 21 Jahre alt sind (Heranwachsende), können viele Vorschriften des Jugendstrafrechts unter den Voraussetzungen des (§ 105 JGG) angewendet werden.

Kann man mit 21 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt werden?

Auch Heranwachsende, also junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren, können noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Auch wenn sie volljährig sind und demnach grundsätzlich als strafrechtlich voll verantwortlich gelten, befinden sich doch viele Menschen dieser Altersgruppe noch in einer Übergangsphase.

Bei den Delikten unterscheidet sich das Jugendstrafrecht nicht vom Strafrecht für Erwachsene. Der Unterschied liegt bei genauer Betrachtung bei den verfahrensrechtlichen Vorschriften wie beispielsweise dem Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer Gerichtsverhandlung. Auch das Strafmaß ist ein anderes. Denn beim Jugendstrafrecht steht immer der Erziehungsgedanke des Jugendlichen bzw. des Heranwachsenden im Vordergrund – der Jugendliche soll daraus etwas lernen.

Das Ziel des Rechtsanwalts sollte immer die Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft sein, bevor es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Akkurat und besonnen muss eine Verteidigung bei Delikten im Jugendstrafrecht sein, um einem jungen Menschen nicht die Zukunft zu verbauen.

Warum brauche ich auch im Jugendstrafrecht einen guten Strafverteidiger?

Auch im Jugendstrafrecht kann es sinnvoll sein, einen erfahrenen und qualifizierten Strafverteidiger bzw. Fachanwalt für Strafrecht  zu engagieren. Hier sind einige Gründe, warum ein Strafverteidiger im Jugendstrafrecht wichtig sein kann:

  1. Schutz der Rechte des Jugendlichen: Ein Strafverteidiger kann sicherstellen, dass die Rechte des jugendlichen Angeklagten während des gesamten Strafverfahrens gewahrt bleiben. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf eine faire Behandlung, das Recht auf eine angemessene Verteidigung sowie das Recht auf ein faires Verfahren.
  2. Unterstützung bei der Vorbereitung der Verteidigung: Ein Strafverteidiger kann dem Jugendlichen und seinen Eltern bei der Vorbereitung der Verteidigung helfen. Dazu gehört zum Beispiel die Prüfung der Anklageschrift, die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten sowie die Durchführung von Beweiserhebungen.
  3. Vermittlung zwischen Jugendlichem und Gericht: Ein Strafverteidiger kann als Vermittler zwischen dem jugendlichen Angeklagten und dem Gericht fungieren. Er kann dem Jugendlichen helfen, seine Situation zu erklären und dabei unterstützen, eine angemessene Strafe zu erreichen.
  4. Schutz der Zukunft des Jugendlichen: Ein Strafverteidiger kann auch helfen, die langfristigen Auswirkungen eines Strafverfahrens auf das Leben des Jugendlichen zu minimieren. Dazu gehört zum Beispiel die Vermeidung von Vorstrafen, die die Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Karriere und persönliche Entfaltung beeinträchtigen könnten.
  5. Kenntnisse und Erfahrung im Strafrecht: Ein erfahrener Strafverteidiger verfügt über umfangreiche Kenntnisse des Strafrechts und der Strafverfahren und kann dem Jugendlichen helfen, die komplexen Verfahren zu verstehen und sich auf die Anforderungen des Verfahrens vorzubereiten.

Insgesamt kann ein qualifizierter Strafverteidiger im Jugendstrafrecht helfen, die Chancen des jugendlichen Angeklagten auf eine faire Behandlung und eine angemessene Strafe zu erhöhen. Er kann dem Jugendlichen und seinen Eltern Unterstützung und Beratung bieten und dazu beitragen, dass der Jugendliche eine zweite Chance erhält, sein Leben in die richtige Bahn zu lenken.

Ihr direkter Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M.

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