Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in seinem Schreiben vom 04.12.2012 eine Vereinfachungsregelung zum Nachweis der Übernachtungskosten bei LKW-Fahrern veröffentlicht hat. Danach ist es ausreichend, wenn der Fahrer die ihm tatsächlich entstandenen und regelmäßig wiederkehrenden Reisenebenkosten für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen durch entsprechende Belege und Aufzeichnungen glaubhaft macht. Hat er diesen Nachweis erbracht, kann der tägliche Durchschnittsbetrag für den Ansatz von Werbungskosten oder auch für die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber so lange zu Grunde gelegt werden, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern.
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