„Wer schreibt, der bleibt.“, eines der bekanntesten Sprichworte im Volksmund. Machen Sie sich die Technik der Profis zu eigen. Auch die Polizei und Steuerfahnung fertigt von allen Ermittlungsmaßnahmen Protokolle. Dies gilt auch im Bereich des Steuerstrafrechts.
Wenn es zu spät ist für eine Selbstanzeige und die Steuerfahndung klingelt.
Tipp: Fertigen Sie unmittelbar nach der Maßnahme (Durchsuchung, Beschlagnahme von Unterlagen etc.) ein detailliertes Gedächtnisprotokoll.
Halten Sie folgende Angaben unbedingt schriftlich fest:
- Zeitablauf und Ort (Datum, Uhrzeit, Anschrift)
- Namen/die Dienststelle der Beamten (z.B. KOK Schulz, Dienst-Nr.: 110110, Polizeidirektion Hanover)
- erfolgten Maßnahmen (Durchsuchung Kfz, Beschlagnahme)
- Ihre Reaktion (Aussage verweigert ggü. KOK Schulz, Widerspruch gegen Durchsuchung)
- Anwesende Zeugen
- Was Sie gesagt haben (Bestenfalls nur Personalien)
Tipp: Mit diesem Gedächtnisprotokoll kann Rechtsanwalt Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) meist schon ohne Akteneinsicht gegen die Maßnahmen vorgehen! Nutzen Sie beispielsweise unsere Vorlage für einen Gesprächsvermerk.
Fragen zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und Ihrem Schweigerecht bei Ermittlungen beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat). Unter folgender Nummer erreichen Sie direkt Ihren Anwalt: 05 11/16 59 47 33 (Anwalt-Direkt).
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