Mitwirkungsrecht

Wenn es zu spät ist für eine Selbstanzeige. Niemand muss sich selbst belasten! Im Steuerverfahren trifft Sie häufig dem Finanzamt gegenüber eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Dies ist im Steuerstrafverfahren anders – …

Widerspruchsrecht

Wenn es zu spät für eine Selbstanzeige ist: Lassen Sie sich nichts gefallen – widersprechen Sie! Gegen die Durchsuchung, gegen die Beschlagnahme, gegen Ihre vorläufige Festnahme – gegen alle Sie …

Schweigerecht

Wenn es schon zu spät ist für eine strafbefreiende Selbstanzeige: Schweigen Sie! Sie haben ein gesetzliches Recht dazu (§ 136 Strafprozessordnung), sich nicht selbst belasten zu müssen. Lassen Sie sich …

Strafverteidigung

Als Strafverteidiger vertritt Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt Dario Arconada, LL.M. (Taxation) bundesweit in Strafverfahren sowie in Ordnungswidrigkeitsverfahren (wie beispielsweise im Straßenverkehrsrecht oder Gewerberecht). Rechtsanwalt Dr. Arconada, LL.M. (Taxation) verteidigt  Sie …