Mitwirkungsrecht
Wenn es zu spät ist für eine Selbstanzeige. Niemand muss sich selbst belasten! Im Steuerverfahren trifft Sie häufig dem Finanzamt gegenüber eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Dies ist im Steuerstrafverfahren anders – …
Wenn es zu spät ist für eine Selbstanzeige. Niemand muss sich selbst belasten! Im Steuerverfahren trifft Sie häufig dem Finanzamt gegenüber eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Dies ist im Steuerstrafverfahren anders – …
Wenn es zu spät für eine Selbstanzeige ist: Lassen Sie sich nichts gefallen – widersprechen Sie! Gegen die Durchsuchung, gegen die Beschlagnahme, gegen Ihre vorläufige Festnahme – gegen alle Sie …
Wenn es schon zu spät ist für eine strafbefreiende Selbstanzeige: Schweigen Sie! Sie haben ein gesetzliches Recht dazu (§ 136 Strafprozessordnung), sich nicht selbst belasten zu müssen. Lassen Sie sich …
Als Strafverteidiger vertritt Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt Dario Arconada, LL.M. (Taxation) bundesweit in Strafverfahren sowie in Ordnungswidrigkeitsverfahren (wie beispielsweise im Straßenverkehrsrecht oder Gewerberecht). Rechtsanwalt Dr. Arconada, LL.M. (Taxation) verteidigt Sie …