Wir sind gerne bei der Planung und Gestaltung Ihrer Gesellschaft behilflich.
Einfachrechtliche Rechtsquellen des Gesellschaftsrechtes sind:
- für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts: §§ 705 ff. BGB
- für Personenhandelsgesellschaften (OHG & KG): §§ 105 ff. HGB
- für Partnerschaftsgesellschaften: PartGG
- für Vereine: §§ 21 ff. BGB
- für Aktiengesellschaften: AktG
- für Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbHG
- für Genossenschaften: GenG
Daneben sind in verfassungsrechtlicher Hinsicht die Art. 9 und Art. 14 Grundgesetz (GG) von besonderer Relevanz.
Bei Fragen vereinbaren Sie einen telefonischen Rückruf – Freecall: 0800 7236007 (Sekretariat)
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