Auch wenn der Nicht-Jurist mit dem Begriff „Zivilrecht“ keine Assoziation verbindet und keine Vorstellung haben mag, so berührt das Zivilrecht fast ausnahmslos jeden Lebensbereich. Das tägliche Leben wird von rechtlichen Bestimmungen begleitet. Dabei regelt (auch ein mündlich geschlossener) der Vertrag (Kaufvertrag) den Einkauf beim Bäcker oder die Bestellung im Internet. Jeder Lebensbereich erfordert spezielle rechtliche Vorschriften, die den Rahmen bilden für ein gemeinsames Miteinander. Am bekanntesten sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Im BGB enthalten sind die wichtigsten zivilrechtlichen Regelungen.
Die bekanntesten Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind beispielsweise:
- Vereinsrecht
- Allgemeine zivilrechtliche Regelungen
- Kaufrecht
- Werkvertragsrecht
- Mietrecht
- Schadensersatzansprüche
- Arbeitsrecht
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Dienstvertragsrecht
- Reiserecht
Anhand dieser nicht abschließenden Aufzählung lässt sich schnell erkennen, dass das Bürgerliche Gesetzbuch eine Vielzahl von Lebensbereichen zivilrechtlich regelt. Daneben gibt es jedoch weitere gesetzliche Regelungen, die andere Bereiche regeln oder als spezielle Regelungen den Vorschriften im BGB vorgehen.
Im wirtschaftsrechtlichen Kontext sind das zum Beispiel folgende Gesetze:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Aktiengesetz (AktG)
Diese sogenannten materiell-rechtlichen Regelungen, vereinfacht gesagt Regelungen, die Ansprüche begründen, werden durch formell-rechtliche Regelungen ergänzt. Die bekannteste formell-rechtliche Regelung ist die Zivilprozessordnung (ZPO). Die ZPO bildet im Wesentlichen den Rahmen, wie Ansprüche verfolgt und durchgesetzt werden können.
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