Sie haben sich bei Ihrem Chef verdient gemacht? Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Zuwendungen aufgrund eines Firmenjubiläums oder Arbeitnehmerjubiläums, besteht die Möglichkeit, dass diese Aufmerksamkeiten ermäßigt besteuert werden können.
Tipp: Als Jubiläumsgeschenk gezahlter Arbeitslohn ist in aller Regel voll steuerpflichtig. Wird der so zugewendete Arbeitslohn jedoch über mehrere Jahre verteilt und ausgezahlt, so hat der Gesetzgeber hierfür eine Steuerermäßigung vorgesehen.
Dies funktioniert so: Zunächst wird Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne die / Jubiläumsbonus / Jubiläumsgeschenk (Bonus) ermittelt. Auf diesen Betrag wird sodann die Steuer berechnet. In einem zweiten Schritt wird Ihr zu versteuerndes Einkommen zuzüglich eines Fünftels der Jubiläumszuwendungen (Bonus) ermittelt und darauf ebenfalls die Steuer berechnet. Die Differenz der beiden Steuerbeträge wird mit dem Faktor 5 multipliziert. Der sich auf diese Weise ergebende Betrag wird anschließend auf die Steuer „aufgeschlagen“, die sich ohne Berücksichtigung der Jubiläumszuwendungen (Bonus) ergeben würde.
Fragen zum Thema Steuerermäßigungen beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).
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