Wird beispielsweise eine Steuerhinterziehung durch Schwarzgeldeinnahmen entdeckt, ist es nachzuversteuern und Sie erhalten zusätzlich eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe. Fragen Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Arconada aus Hannover, welche Möglichkeiten es für Sie gibt, das Schwarzgeld im Nachhinein zu legalisieren. Zusätzlich steht Dr. Arconada bei der Verteidigung mit einer großen Expertise und langjähriger Erfahrung an Ihrer Seite.
Ihr zuverlässiger Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Arconada in Hannover – Ihr Experte für Geldwäschefälle.
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Warum sollten Sie sich für Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Arconada entscheiden? Hier sind einige Gründe:
1. Fachwissen und Kompetenz: Dr. Arconada verfügt über fundiertes Fachwissen im Strafrecht und hat sich auf Geldwäsche spezialisiert. Mit seinem umfangreichen Verständnis der einschlägigen Gesetze und seiner langjährigen Erfahrung in der Strafverteidigung ist er in der Lage, wirkungsvolle Verteidigungsstrategien zu entwickeln und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
2. Engagement und Einsatz: Dr. Arconada setzt sich mit Leidenschaft für die Belange seiner Mandanten ein. Er wird Ihre Situation sorgfältig analysieren und alle verfügbaren Optionen prüfen, um eine effektive Verteidigung aufzubauen. Sein Engagement und seine Entschlossenheit gewährleisten, dass er alles unternimmt, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
3. Individuelle Beratung: Jeder Geldwäschevorwurf ist einzigartig, und Dr. Arconada behandelt jeden Fall individuell. Er wird Ihre spezifische Situation eingehend prüfen und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Sie können darauf vertrauen, dass er Sie umfassend informiert und Ihnen während des gesamten Verfahrens beisteht.
4. Lokale Expertise: Dr. Arconada ist in Hannover ansässig und kennt die lokalen Gegebenheiten und Justizbehörden. Seine Kenntnis der örtlichen Gerichtsverfahren und Richtlinien kann von großem Vorteil sein, um Ihre Verteidigung optimal zu gestalten.
Kontaktieren Sie noch heute Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Arconada in Hannover, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Sie erreichen sein Büro telefonisch unter 0511 / 31 06 00 – 32 oder über das Kontaktformular auf der Webseite. Vertrauen Sie auf die Expertise von Dr. Arconada und erhalten Sie erstklassige rechtliche Unterstützung bei Geldwäschevorwürfen in Hannover.
Was ist unter Schwarzgeld zu verstehen?
Der Begriff Schwarzgeld bezeichnet im Allgemeinen Einnahmen, deren Steuerpflicht umgangen wird und die somit nicht dem Finanzamt gemeldet werden. Schwarzgeld stammt meistens aus unternehmerischer oder freiberuflicher Arbeit oder auch aus illegalen Tätigkeiten. Wegen der schwachen öffentlichen Haushalte rückt das Schwarzgeld immer stärker in den Fokus der Finanzbehörden und der Steuerfahndung. Sie haben dem Finanzamt folgendes verschwiegen:
- Einkünfte aus Schwarzarbeit
- Bestechungsgelder
- Bareinnahmen z. B. Gastronomie
- Einkünfte aus Kapital
- Erbschaften, Schenkungen
- Verkauf von Anlagevermögen an Privatpersonen ohne Rechnung
Was ist unter Geldwäsche zu verstehen?
Unter Geldwäsche versteht man das Hineinbringen von illegal erwirtschaftetem Geld in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. So kann zum Beispiel Schwarzgeld in den legalen Kreislauf gebracht werden. Dies ist strafbar und ist im Strafgesetzbuch in § 261 geregelt. Denn illegal erwirtschaftete Finanzmittel dürfen nicht den Anschein der Legalität bekommen. Geldwäsche hört sich unverfänglich an, ist jedoch eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet wird. In besonders schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Sie haben eine Vorladung wegen des Vorwurfs der „Geldwäsche“ erhalten? Ihr Haus wurde durchsucht? Oder gibt es eine Geldwäscheverdachtanzeige durch Ihre Bank? Dann sollten Sie den Ermittlungsbehörden nicht ohne einen Fachanwalt für Steuerrecht gegenübertreten.
Der strafrechtliche Vorwurf der Geldwäsche und die Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte ist gemäß § 261 StGB gravierend. Neben profunden Kenntnissen der juristischen Situation ist die Erfahrung eines Rechtsanwaltes für Steuerrecht, sein Verhandlungsgeschick und sein Gespür für die Situation wichtig. Denn der Verdacht auf Geldwäsche kann in ganz unterschiedlichen Konstellationen auftauchen – zum Beispiel, weil die Bank aufgrund angeblich verdächtiger Kontobewegungen eine Geldwäscheverdachtsanzeige erstattet. Und auch bei Zollverstößen spielt Geldwäsche nicht selten eine Rolle.
Welche Strafbarkeitsrisiken bestehen bei Schwarzgeld?
Schwarzgeld oder auch „Schwarzarbeit“ bezieht sich auf die illegale Beschäftigung von Personen, bei der keine Steuern oder Sozialabgaben abgeführt werden. Es gibt mehrere Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit Schwarzgeld:
- Steuerhinterziehung: Die Nichtmeldung von Einkünften aus Schwarzarbeit kann als Steuerhinterziehung angesehen werden und somit strafbar sein. Dies kann zu hohen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen führen.
- Sozialversicherungsbetrug: Wenn Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter nicht zahlen, handelt es sich um Sozialversicherungsbetrug, der ebenfalls strafbar ist. Auch hier drohen hohe Geld- oder Freiheitsstrafen.
- Verstoß gegen das Mindestlohngesetz: Das Mindestlohngesetz verpflichtet Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern einen bestimmten Mindestlohn zu zahlen. Wenn Arbeitgeber diesen Mindestlohn nicht einhalten und ihren Mitarbeitern Schwarzgeld zahlen, können sie sich ebenfalls strafbar machen.
- Geldwäsche: Schwarzgeld kann auch als Teil von Geldwäscheaktivitäten verwendet werden, um illegale Einkünfte zu verschleiern. Wenn jemand Geldwäsche betreibt, indem er Schwarzgeld in den legalen Finanzkreislauf einspeist, kann dies zu hohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen führen.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Strafbarkeitsrisiken unterschiedlich sein können. Es ist daher ratsam, sich von einem qualifizierten Anwalt beraten zu lassen, wenn man in Verdacht gerät, Schwarzgeld verwendet oder von Schwarzarbeit profitiert zu haben.
Ihr direkter Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M.
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