Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass das Finanzamt eine Aufteilung von Leistung verlangen, wenn diese sowohl auf ihrem Grundstück ausgeführt werden als auch auf öffentlichem Gelände erbracht werden. Dies betrifft die Hof- und Gehwegreinigung sowie den Winterdienst. Begünstigt ist dabei grundsätzlich der auf dem privaten Gelände erbrachter Teil. Das Finanzamt stützt sich hierbei auf das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 10.1.2014. Anderer Ansicht ist jetzt der Bundesfinanzhof in seinem in seinem Urteil vom 20.3.2014, VI R 55/12: wenn die Eigentümer oder Mieter zur Reinigung oder Schneeräumung von öffentlichen Straßen oder Gehwegen verpflichtet sind, handelt es sich um einen notwendigen Anhang zur Haushaltsführung. Die Aufwendungen hierfür sind deshalb nicht nur anteilig sondern im vollen Umfang als haushaltsnahe Dienstleistungen zu berücksichtigen.
Sind Ausgaben für den Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig?
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. jur. D. Arconada, LL.M. ist als Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts und Wirtschaftsrechts in der Region Hannover anerkannt. Als Strafverteidiger begleite er Wirtschaftsstrafprozesse im gesamten Bundesgebiet. Neben einem Steuerbüro in Barsinghausen unterhält er die Rechtsanwaltskanzlei Arconada • Valbuena in der Landeshauptstadt Hannover. Er betreut unternehmerische sowie private Mandate - bundesweit!