Beratungsstelle für Lohnsteuerhilfe in Hannover und Barsinghausen
► Die Beratungsstellen in Hannover und Barsinghausen
Die Lohnesteuerberatungsverbund e.V. Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle in Hannover und Barsinghausen bei Hannover sind zwei von bundesweit mehr als 1.000 örtlichen Beratungsstellen des Lohnsteuerberatungsverbundes e.V. Der Lohnsteuerberatungsverbund e.V. ist ein staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein. Im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft erstellen professionelle Beratungstellenleiter für Sie Ihre Einkommensteuererklärung nach den gesetzlichen Vorgaben. Verantwortlicher Beratungsstellenleiter für die Beratungsstellen in Hannover ist Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dipl.-Jur. D. Arconada, LL.M. Insbesondere für
Arbeitnehmer, Beamte und Rentner erstellen wir im Rahmen einer Mitgliedschaft die jährlich vorgeschriebene Steuererklärung.
Lohnsteuerberatungsverbund e.V. Lohnsteuerhilfeverein Beratungsstellenleiter: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dipl.-Jur. D. Arconada, LL.M. Beratungsstelle Hannover Heinrichstr. 5 30175 Hannover Tel.: 0511/31060032 | Lohnsteuerberatungsverbund e.V. Lohnsteuerhilfeverein Beratungsstellenleiter: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dipl.-Jur. D. Arconada, LL.M. Beratungsstelle Barsinghausen Tannenstr. 1130890 Barsinghausen Tel.: 0511/31060032 |
Eine Wegbeschreibung zu den Beratungsstellen des Lohnsteuerhilfevereins finden Sie hier.
► Wie wir Ihnen helfen können
Wie wir Ihnen in Ihren Steuersachen helfen können, erfahren Sie unter dem Punkt: Leistungen und Mitgliedschaft. Gerne informieren wir Sie. Rufen Sie uns kostenfrei unter 0800 / 72 36 007 an oder nutzen Sie einfach eine der weiteren Kontaktmöglichkeiten unter Kontakt.
► Erster steuerlicher Überblick
Für einen ersten Überblick über steuerrelevante Sachverhalte steht Ihnen unsere „Checkliste Einkommenssteuererklärung“ zur Verfügung.
Alle Leistungen der Beratungsstelle für Lohnsteuerhilfe in Hannover und Barsinghausen
Als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein mit bundesweit über 1.000 örtlichen Beratungsstellen bietet der Lohnsteuerberatungsverbund insbesondere für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft die folgenden Leistungen an:
► Erstellung von Einkommenssteuererklärungen
einschließlich
- Komplette Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
- Überprüfung des Steuerbescheides
- gegebenenfalls Einlegen eines Einspruches
- gegebenenfalls Erhebung einer Klage vor dem Finanzgericht
sofern
- nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Einkünfte als Arbeitnehmer, Renter oder Beamter) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder
- bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus EURO 13.000 / 26.000 p.a. (Einzelveranlagung/Zusammenveranlagung) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
► Beratung und Antragsbearbeitung hinsichtlich
- Eigenheimzulage mit Kinderzulage
- Investitionszulage
- Kindergeld
- Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte)
- Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
► Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich
- Alterseinkünftegesetz
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Wohnungsbauprämie
- „Riester-Rente“
- Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)
- Wahl der richtigen Steuerklasse
Mitgliedschaft im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. – Lohnsteuerhilfeverein
Im Rahmen einer Mitgliedschaft können Sie alle vom Lohnsteuerhilfeverein angebotenen Leistungen das gesamte Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen. Der Mitgliedsbeitrag ist teilweise steuerlich abzugsfähig und ermittelt sich sozial gestaffelt gemäß nachstehender Beitragsordnung.
► Aufnahmegebühr des Lohnsteuerhilfevereins
- Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig EURO 12,00 inklusive 19% USt.
- Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird für die Aufnahme des Ehegatten keine Aufnahmegebühr erhoben.
► Jahresmitgliedsbeitrag des Lohnsteuerhilfevereins
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Übersicht, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus:
- dem Bruttoarbeitslohn gemäß Lohnsteuerkarte(n)
- dem Gesamtbetrag der Renten, Versorgungsbezüge, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen
- den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie
- den Einnahmen aus Kapitalvermögen
Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die oben genannten Einnahmen zusammengerechnet. Sind für ein Mitglied mehrere Einkommenssteuererklärungen in einem Jahr zu erstellen werden die Einnahmen zusammen gerechnet und bilden die Bemessungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag.
Beitragsgruppe | Bemessungsgrundlage in EUR | Mitgliedsbeitrag in EUR inkl. 19% USt |
1 | bis 8.000 | 49,00 |
2 | 8.001 bis 16.000 | 74,00 |
3 | 16.001 bis 25.000 | 93,00 |
4 | 25.001 bis 37.000 | 119,00 |
5 | 37.001 bis 50.000 | 157,00 |
6 | 50.000 bis 75.000 | 199,00 |
7 | 75.001 bis 100.000 | 256,00 |
8 | 100.001 bis 125.000 | 324,00 |
9 | 125.001 bis 150.000 | 395,00 |
10 | 150.001 bis 175.000 | 473,00 |
11 | 175.001 bis 199.000 | 568,00 |
► Beitragserhebung durch den Lohnsteuerhilfeverein
Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresmitgliedsbeiträge werden vom Verein gemäß § 7 Abs. 2 der Vereinssatzung per Lastschriftverfahren eingezogen.
Ihr direkter Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M.
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