Bundesfinanzhof entscheidet über unbeschränkte steuerliche Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten
Aktuell erkennt das Finanzamt nur Krankheitskosten an, die die sogenannte „zumutbare Belastung“ übersteigen. Das könnte sich unter Umständen ändern, abhängig von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH). BFH-Entscheidung über „außergewöhnliche Belastungen“ …