Krankheitskosten, auf deren Erstattung zum Erhalt der Beitragsrückerstattung verzichtet wird, sind keine Sonderausgaben
Mit Urteil vom 17. November 2014 (Az. 5 K 149/14 E) hat der 5. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass Krankheitskosten, die der Versicherte selbst trägt, um in den Genuss …