Masterstudium oder Zweitausbildung – Verlustfeststellung ist für sieben Jahre rückwirkend möglich
Die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) haben in Ihrem Urteil vom 13.01.2015, Az.: IX R 22/14, entschieden, dass steuerliche Verluste auch noch sieben Jahre rückwirkend festgestellt werden können, sofern für das …