Sind Scheidungskosten noch abzugsfähig?
Die Kosten für eine Scheidung, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, sind bisher als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß § 33 EStG absetzbar, allerdings nur die Auseinandersetzung über das gemeinsame Vermögen, die Regelungen …