Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann nur die sogenannte Entfernungspauschale, also die einfache Wegstrecke, bei der Steuererklärung angegeben werden. Das ist vielen Steuerpflichtigen zu wenig! Machen Sie einen großen Steuervorteil aus einem kleinen Umweg zwischen Ihrer Wohnung und Arbeitsstätte. Wenn Sie ein Arbeitszimmer außerhalb Ihrer eigenen vier Wände angemietet haben, damit Sie dort vor Arbeitsbeginn, bzw. nach der Arbeit noch betrieblichen Dingen erledigen können, dann sind diese Fahrten wie Dienstreisen zu behandeln. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (beispielsweise bei Lehrern, Referendaren, Rechtsreferendaren und ähnlichen Berufen).
Tipp: Haben Sie Ihr Arbeitszimmer außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses, welches Sie regelmäßig vor oder nach Ihrer Arbeit aufsuchen, könnten Sie die Fahrten vom Arbeitszimmer zur Arbeitsstätte wie Dienstreisen ansetzen. Da Sie auf diese Weise zwischen zwei Arbeitsstellen pendeln, können Sie für jeden gefahrenen Kilometer 30 Cent als Werbungskosten absetzen. Sie „verdoppeln“ auf diese Weise recht einfach Ihre Werbungskosten für „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“!
Der der springende Punkt dabei ist, es ist vollkommen unerheblich, wie weit das Arbeitszimmer (Büro) von Ihrer Wohnung entfernt ist. Es reicht schon die Einzimmerwohnung drei Häuser weiter, die Sie quasi als Büro angemietet haben, um ungestört arbeiten zu können. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie dann ja auch noch die Kosten für das Arbeitszimmer voll geltend machen können. Die Begrenzung auf maximal 1.250 Euro für den Ansatz des sogenannten „häuslichen Arbeitszimmers“ entfällt, wenn Sie in einem anderen Haus einen Raum mieten und diesen als Arbeitszimmer nutzen. Auf diese Weise können Sie sämtliche Aufwendungen als Werbungskosten für Ihr Arbeitszimmer absetzen.
Doch Vorsicht: Ein Arbeitszimmer im selben Haus wird das Finanzamt nicht anerkennen.
Praktisch bedeutet das für Sie: Wenn Sie ein Arbeitszimmer außerhalb der Wohnung oder Ihres Hauses haben, müssen Sie den Arbeitsweg „stückeln“. Der Weg zum Arbeitszimmer wird dann mit der Entfernungspauschale abgegolten und der Weg zwischen Arbeitszimmer und Unternehmen sind Reisekosten.
Fragen zum Thema Arbeitszimmer beantworten wir gerne für Sie. Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).
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