Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e. V. in Barsinghausen, Herr Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass zum Jahresende 2013 eine Erhöhung der Unterhaltshöchstbeträge für bedürftige Personen beschlossen wurde.
Für das Jahr 2013 wird der Betrag rückwirkend um 126 € von 8004 € auf 8130 € angehoben. Ab dem Jahr 2014 gilt ein höherer Höchstbetrag von 8354 €. Bis zu diesem Betrag können Sie Unterstützungsleistungen für ihre Eltern oder ihre Kinder, für die Sie kein Kindergeld mehr erhalten, geltend machen. Voraussetzung ist jedoch, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge der Unterstützten gering sind. Zusätzlich zu den Höchstbetrag können Sie auch noch die von Ihnen für den Unterstützten bezahlten Krankenversicherungsbeiträge steuermindernd ansetzen.
Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena gerne zur Verfügung.
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