Insolvenzverschleppung kein Kavaliersdelikt – Handlungspflicht und Strafbarkeit
Begriff: Mit dem Begriff „Insolvenzverschleppung“ werden Verstöße gegen die bei verschiedenen Gesellschaften (beispielsweise GmbH, AG, eG, OHG, KG) gesetzlich geregelte Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bezeichnet. Die Verantwortlichen (in vielen …