Inkasso ist ein Gewerbe – auch in der Anwaltskanzlei
Betreibt ein Rechtsanwalt hauptsächlich außergerichtliches Mengeninkasso, bei dem die einzelne einzuziehende Forderung von ihm nicht rechtlich geprüft wird, ist diese Tätigkeit nicht mehr als freiberufliche Tätigkeit zu qualifizieren, urteilte der …