Auch im Bereich des anwaltlichen Inkasso bieten wir zwei Varianten an:
- bundesweites außergerichtliches Anwaltsinkasso zum günstigen Pauschalpreis
- gerichtliche Anwaltsinkasso zum Festpreis
Wie bei allen von uns angebotenen Dienstleistungen sind sowohl die Leistung als auch der Preis absolut transparent.
1. Leistungen – Außergerichtliches Anwaltsinkasso:
- Für unstreitige Forderungen ab Euro 20,00 nach erfolgter Mahnung (beispielsweise Rechnungen an Unternehmer nach 30 Tagen)
- Unser Inkasso ist auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten
- Im Erfolgsfall zahlt der Schuldner die gesetzlichen Gebühren und Auslagen nach den Sätzen des Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetzes (RVG)
- Sie erhalten Ihre Forderungen zu 100 % ausgezahlt, ohne Abzug von Erfolgsprovisionen!
- Im Nichterfolgsfall (vorgerichtliches anwaltliches Mahnverfahren) wird kein Honorar berechnet!
Preis:
- bis zu 5 Forderungen – Euro 19,00 zzgl. Euro 3,61 USt.
- bis zu 20 Forderungen – Euro 29,00 zzgl. Euro 5,51 USt.
- bis zu 50 Forderungen – Euro 49,00 zzgl. Euro 9,31 USt.
- bis zu 100 Forderungen – Euro 89,00 zzgl. Euro 16,91 USt.
- Einstellung der Sache bei Negativmerkmalen – Euro 15,00 zzgl. Euro 2,85 USt.
2. Leistungen – Gerichtliches Anwaltsinkasso:
Sollte ein Schuldner auf unser außergerichtliches Anwaltsinkasso nicht zahlen, bieten wir Ihnen auch das gerichtliche Mahnverfahren zu transparenten Konditionen:
- Unser Inkasso ist auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten
- Sie erhalten Ihre Forderungen zu 100 % ausgezahlt
- Kein Abzug einer Erfolgsprovision!
Preis: Es wird eine nach dem Streitwert gestaffelte Gebühr ab € 25,00, zzgl. derzeit 19% MwSt., Gerichtsgebühren, Auslagen und ggf. verauslagte Kosten berechnet. Beispiele:
- Forderungen bis Euro 300,00 – Euro 25,00 zzgl. Euro 4,75 USt.
- Forderungen bis Euro 600,00 – Euro 45,00 zzgl. Euro 8,55 USt.
- Forderungen bis Euro 900,00 – Euro 65,00 zzgl. Euro 12,35 USt.
- Forderungen bis Euro 1.200,00 – Euro 85,00 zzgl. Euro 16,15 USt.
3. Nachgerichtliche Bearbeitung und Zwangsvollstreckung:
Nachdem uns der rechtskräftige Schuldtitel, ein Vollstreckungsbescheid, vorliegt, wird die Zwangsvollstreckung mit Hilfe der bundesweit tätigen Gerichtsvollzieher, betrieben. Bei Wohnungswechsel des Schuldners ermitteln wir die neue Anschrift. Diese Dienstleistungen sind kostenpflichtig und wir erklären Ihnen bei Bedarf das weitere Vorgehen. Sie entscheiden, ob zusätzlicher Service notwendig ist!