In Deutschland wird vor dem Landgericht Anklage erhoben, wenn es um schwerwiegende Straftaten geht, für die das Amtsgericht nicht zuständig ist. Das Landgericht ist als Gericht zweiter Instanz für die Entscheidung in Strafsachen zuständig, bei denen höhere Strafen als eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu erwarten sind.
Das Landgericht ist ein Gericht zweiter Instanz und zuständig für die Entscheidung in Strafsachen, bei denen höhere Strafen als eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu erwarten sind. Wenn es also beispielsweise um schwere Straftaten wie Mord oder schwere Körperverletzung geht, wird vor dem Landgericht Anklage erhoben.
Die Anklage wird in der Regel von der Staatsanwaltschaft erhoben, nachdem sie eine Ermittlungsakte erstellt hat und die Beweislage gegen den Beschuldigten ausreichend erscheint. Im Anschluss daran prüft das Landgericht die Anklage und entscheidet, ob es die Eröffnung des Hauptverfahrens zulässt oder nicht. Wenn das Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens zulässt, kommt es zur Hauptverhandlung, in der der Beschuldigte sich vor Gericht verteidigen kann und es zur Entscheidung durch das Gericht kommt.
Die Anklage wird von der Staatsanwaltschaft erhoben, nachdem diese ihre Ermittlungen abgeschlossen hat und ausreichend belastendes Material gegen den Beschuldigten vorliegt. Die Anklageschrift wird dann an das Landgericht übergeben, das über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet. Wenn das Landgericht das Hauptverfahren eröffnet, kommt es zur Hauptverhandlung, in der der Beschuldigte sich verteidigen und das Gericht über seine Unschuld oder Schuld entscheiden kann.
Das Landgericht ist also ein wichtiges Glied in der Gerichtsbarkeit und spielt insbesondere in schwerwiegenden Strafsachen eine bedeutende Rolle, da es für die Entscheidung in diesen Fällen zuständig ist.