Rentner mussten sich nie um das Thema Steuern Gedanken machen. Hunderttausende Senioren bekommen nun Post vom Finanzamt. Bei der Veranlagung der Rentner schwankt die Höhe der Nachzahlungen mitunter erheblich. Bei Steuerpflichtigen, deren Einnahmen noch immer überwiegend aus der gesetzlichen Rentenversicherung gespeist worden sind, waren es im Jahr 2008 im Schnitt rund EURO 200,00. Steuerpflichtige Rentner, die aus anderen Einkunftsarten Einnahmen erzielt haben, zahlten durchschnittlich knapp EURO 4000,00.
Hintergrund: Bis zum Jahr 2005 mussten Rentner lediglich den Ertragsanteil ihrer Rente versteuern, das waren bislang 30 %. Dann wurde die Rentenbesteuerung umgestellt. Seit dem Jahr 2005 sind mindestens 50 % der Bruttorente steuerpflichtig. Für jeden Jahrgang, der später in Rente geht, steigt der steuerpflichtige Anteil prozentual an. Wer beispielsweise im Jahr 2013 in Rente geht, muss schon 66 % versteuern. Die jüngere Generation, die erst nach 2040 in Rente geht, hat zukünftig 100 % der Rente zu versteuern.
Steuer-Tipp – Steuern beeinflussen: Auch Rentner können noch einiges steuerlich geltend machen um ihre Steuerlast zu drücken. Dazu zählen Beiträge zur Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung. Ausgaben für Haushaltshilfen, Pflegedienste und Handwerker, Kirchensteuer, Spenden, Parteibeiträger oder Gewerkschaftsbeiträge. Auch Medikamente, Arztbesuche und Kuren lassen die Steuerlast sinken. Zudem steht jedem Rentner eine Werbungskostenpauschale von EURO 102,00 zu. Wer sich im Alter noch etwas dazu verdient, kann zudem von einem Altersentlastungsbetrag profitieren.
Achtung: Das Finanzamt gleicht Rentenzahlungen mittlerweile ab. Das Entdeckungsrisiko wird von Jahr zu Jahr höher. Der Fiskus kann nicht gezahlte Steuern bei „leichtfertiger Steuerverkürzung“ bis in das Jahr 2005 zurückfordern. Im Falle der Steuerhinterziehung beträgt die Frist sogar insgesamt 10 Jahre. Wer erwischt wird, der muss die Steuern nachzahlen und mit einem Strafverfahren rechnen. Bei einer Verspätung der Abgabe (ab einer 15-monatigen Verspätung) werden zusätzlich Zinsen fällig. Diese betragen 0,5 Prozent pro angefangenen Monat!
Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover / Barsinghausen beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).
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