Der Bundesgerichtshof (BGH) verbietet mit einem Urteil (1 StR 585/12) einvernehmliche Schlägereien unter Hooligans.
Wenn sich Hooligans oder andere Gruppen zu Schlägereien miteinander verabreden und sich mit gegenseitiger Einwilligung verprügeln, müssen sie nun mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Mit seinem Urteil schafft der Bundesgerichtshof Klarheit in der strafrechtlichen Bewertung von handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Hooligan-Gruppen. Derartige Verabredungen zu Massenprügeleien werden häufig als „Dritte Halbzeit“ bezeichnet.
Die Richter des BGH stellen mit dem Urteil klar, dass das Argument nicht gilt, solche Schlägereinen seinen vergleichbar mit sportlichen Wettkämpfen, bei denen alle Beteiligten wüssten, was sie erwartet. Die Richter führen weiter aus, dass derartige Handgemenge jederzeit eskalieren könnten. Bei körperbetonten Sportarten, wie beispielsweise dem Boxsport, gebe es ein klares Regelwerk, „dessen Einhaltung regelmäßig durch eine neutrale Instanz kontrolliert“ werde.
Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover / Barsinghausen beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: Freecall 0800 72 36 007 (Sekretariat).
Weitere Tipps und Tricks Betriebsveräußerung, Einkommensteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer finden Sie in den aktuellen Beiträgen.