Die strafbefreiende Selbstanzeige wird ab 2015 komplizierter und teurer. Die Bundesregierung hat strengerer Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige anzeigebereiter Steuerbetrüger beschlossen. Das Kabinett billigte nach Angaben aus Regierungskreisen einen Gesetzentwurf, der unter anderem einen deutlich höheren Strafzuschlag für geständige Steuerhinterzieher vorsieht.
Außerdem sinkt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von bislang 50.000 auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von zehn Prozent von einer Strafverfolgung abgesehen.
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro werden 15 Prozent Strafzuschlag fällig, ab einer Million Euro 20 Prozent. Bisher wird ein Zuschlag von fünf Prozent berechnet. Zudem müssen neben dem hinterzogenen Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden. Dies muss bei Vorbereitung der Selbstanzeige gut kalkuliert sein.
Die Strafverfolgungsverjährung bleibt nach Angaben aus der Koalition bei fünf Jahren, der Berichtigungszeitraum soll jedoch auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Buchungsfehler in Unternehmen sollen aber auch künftig nicht als Steuerhinterziehung geahndet werden.
Mit der Änderung zieht die Regierung die Konsequenzen aus der Entdeckung etlicher Steuerkrimineller, die durch den Ankauf von aus Schweizer Banken entwendeten Daten aufgeflogen waren. Die Zahl strafbefreiender Selbstanzeigen lag im ersten Halbjahr 2014 mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahreszeitraum.