Sie haben Post von web.de oder bereits vom Bayerischen Inkasso Dienst erhalten? Sie haben keine Abo abgeschlossen und werden dennoch zur Zahlung aufgefordert? Lassen Sie derartige Schreiben durch einen Rechtsanwalt überprüfen.
Wenn überraschend eine Rechnung für angeblich über das Internet erbrachte Dienstleistungen eintrifft, sind die meisten meiner Mandanten komplett verunsichert, wie sie mit diesem Problem umgehen sollen. Wer seine Rechte kennt, ist klar im Vorteil und kann sich effizient gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen und den Abzockern unter den Anbietern einen Strich durch die Rechnung machen.
Folgende Möglichkeiten kommen in Betracht:
- Widerruf
- Anfechtung wegen Irrtum
- Anfechtung wegen Arglistiger Täuschung
Tipp: Lassen Sie sich in jedem Fall nicht verunsichern, wenn Sie keinen Vertrag geschlossen haben. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dario Arconada für Fragen zur Seite.
Rechtsanwalt Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) aus Hannover / Barsinghausen beantwortet Ihnen Ihre Fragen um das Thema Recht und Steuern. Vereinbaren Sie noch heute einen Rückruf: 0511/310600-32 (Sekretariat).
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